Unfall mit Verletzungen
Sie hatten einen Unfall mit Verletzungen und brauchen Hilfe? Hier finden Sie wichtige Informationen und Tipps, aber auch Hilfsblätter für das richtige Vorgehen. Denken Sie daran: Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenlos und unverbindlich, den Überblick über Ihren Unfall zu behalten und plant mit Ihnen das am besten geeignete Vorgehen. Wir helfen Ihnen wo nötig beim Kontakt mit Polizei, Versicherungen und anderen involvierten Parteien.
Welche Formen von Unfällen mit Verletzten gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man bei Verkehrsunfällen mit Verletzungen zwischen leichten und schweren Verletzungen. Doch nicht immer sind Verletzungen auf den ersten Blick ersichtlich. Verletzungen können sich auch erst nach Tagen oder Wochen bemerkbar machen. Deshalb ist es wichtig, achtsam zu sein und bei Beschwerden sofort zu reagieren und eine medizinische Fachperson zu kontaktieren.
Woran müssen Sie jetzt denken?
An der Unfallstelle
Verständigen Sie die Polizei, wenn Sie oder die andere Partei beim Unfall verletzt worden sind.
Sie erhalten die Angaben zum Autokennzeichen und der Haftpflichtversicherung der involvierten Drittperson über den rapportierenden Polizisten.
Versicherung
Melden Sie sich bei der jeweiligen Unfallversicherung. Ab 8 Arbeitsstunden pro Woche sind Sie obligatorisch über den Arbeitgeber versichert. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, sind Sie über die Krankenkasse unfallversichert. Bei Selbständigen greift die private Unfallversicherung.
Nehmen Sie zusätzlich Kontakt mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers auf.
Notieren Sie die Schadenspositionen und bewahren Sie alle im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall kostenrelevanten Belege auf (siehe Absatz «Verletzungen»).
Klären Sie detailliert ab, ob Sie rechtsschutzversichert sind (beispielsweise über Krankenkasse, Haftpflichtversicherung, TCS, Beobachter.)
Arbeitssituation
Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber über die Unfallsituation und den allfälligen verletzungsbedingten Arbeitsausfall.
Verletzungen
Verlangen Sie ein Arztzeugnis.
Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, die nicht Heilungskosten sind und von der Unfallversicherung vergütet werden, von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen werden. Dazu gehören unter anderem: Sachschäden an Fahrzeug und anderen Gegenständen, Haushaltsschaden, Spesen etc.
Was können wir für Sie tun?
Wir beraten Sie in persönlichen Fragen bezüglich des Verkehrsunfalls. Wir helfen im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Garagisten oder Arbeitgebern und zeigen Ihnen, welche Schritte wichtig sind, damit Ihre Anliegen berücksichtigt werden und Leistungen langfristig gesichert sind. Gerne beraten wir Sie kostenlos und individuell – rufen Sie uns an.
Nehmen Sie mit uns
Kontakt auf.