Häufige Delikte im Strassenverkehr

Wer im Verkehr unterwegs ist, dürfte schon mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) Bekanntschaft gemacht haben. Das Gesetz, welches am 1. Oktober  1959 in Kraft trat, ordnet den Verkehr auf den öffentlichen Strassen sowie die Haftung und die Versicherung für Schäden, die durch Motorfahrzeuge, Fahrräder oder fahrzeugähnliche Geräte verursacht werden.

Nicht bei jedem Vergehen gegen das Gesetzt ist Absicht im Spiel. Auch ein kurzer Moment an Unaufmerksamkeit kann genügen und es kommt zu einem Verstoss oder gar zu einem Verkehrsunfall. Auch ohne nachweisliche Absicht werden die Delikte sanktioniert und können einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei möglichen Konsequenzen ist zu beachten, dass Verkehrsregelverletzungen nach einem dualistischen System sanktioniert werden. Zum einen wird im Strafverfahren eine eigentliche Strafe (Busse, Geldstrafe) ausgesprochen. Zum anderen wird die fehlbare Person im Verwaltungsverfahren zwecks Besserung oder Sicherung mit Administrativmassnahmen in Form eines Verweises oder Entzugs des Führerausweises gemassregelt.

Nachfolgend können Sie sich informieren, mit welchen Bussen und Strafen Sie rechnen müssen. Dabei ist aber zu bemerken, dass insbesondere bei den strafrechtlichen Sanktionen ein Ermessensspielraum der Behörden besteht und unsere Angaben daher ohne Gewähr sind. Angegeben wird die jeweils zu erwartende gesetzliche Mindesstrafe. Die gesetzlich definierten Mindeststrafen können von den Gerichten in der Urteilsfällung nicht unterschritten werden.

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Fragen zu Delikten und Sanktionen

Geschwindigkeitsübertretungen werden auf unterschiedliche Arten gemessen. Dabei muss jede durch ein Messsystem festgestellte Widerhandlung so erfasst werden, dass die Messwerte eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können.

Diese Messungen müssen technisch hohe Anforderungen erfüllen. Um die Richtigkeit der Messung sicherzustellen, wird von der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Kontrolle eine Sicherheitsmarge, die sogenannte “Toleranz”, abgezogen.

Je nach Ort und Art der Messung unterscheidet sich die abzuziehende Toleranz. Die genauen Zahlen finden Sie in Art. 8 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung.

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