Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
RoadCross Schweiz begrüsst Bundesgerichtsurteil gegen Beifahrer eines Rasers
Wer einen Raser zur Tat anspornt, kann Mittäter sein
Mit seinem Urteil vom 16. Juni 2026 stärkt das Bundesgericht die Verantwortung bei Raserdelikten: Wer eine Raserfahrt als Beifahrer durch Anfeuern, Anleiten oder aktives Eingreifen – wie das Aktivieren eines Hochleistungsmodus – wesentlich mitgestaltet, kann strafrechtlich wie der Lenker zur Rechenschaft gezogen werden. Das Urteil bestätigt, dass in solchen Fällen nicht nur eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Gehilfenschaft, sondern auch wegen Mittäterschaft an einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG möglich ist. RoadCross Schweiz begrüsst, dass mit dem Urteil ein wichtiges Zeichen für die Verkehrssicherheit und die konsequente Ahndung von Raserdelikten gesetzt wird.
Dem Urteil des Bundesgerichts liegt eine Probefahrt mit einem Tesla zugrunde. Der mitfahrende Autohändler forderte den potenziellen Käufer wiederholt auf, die maximale Beschleunigung des Fahrzeugs auszunutzen, bestimmte die Fahrroute und aktivierte per Knopfdruck den Hochleistungsmodus des Tesla. Innerorts beschleunigte der Lenker dreimal massiv und erreichte im 50er-Bereich Geschwindigkeiten von 98, 119 und 133 km/h. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, die den Beifahrer wegen Mittäterschaft an einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt hatte.
Das Urteil macht deutlich, dass Verantwortung bei Raserdelikten nicht am Lenkrad endet. Wer den Entschluss zu einer Raserfahrt wesentlich mitprägt, kann strafrechtlich wie der Lenker zur Verantwortung gezogen werden. Entscheidend ist der konkrete Tatbeitrag.
Dass die qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG grundsätzlich auch in Mittäterschaft begangen werden kann, ist zudem ein wichtiges präventives Zeichen. Der Entscheid macht deutlich, dass auch aktiv mitwirkende Beifahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, und kann so dazu beitragen, dass Raserfahrten gar nicht erst begangen werden.
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