RoadCross Schweiz-Stiftungsrat fordert eine Leistungsgewicht-Beschränkung bis 25 Jahre

Keine Hochleistungsboliden für Junglenker!

Der Stiftungsrat von RoadCross Schweiz hat beschlossen, sich aktiv für die Einführung einer gesetzlichen Leistungsbeschränkung* für Junglenkende einzusetzen. Junglenker sollen künftig in der Schweiz keine Hochleistungsboliden mehr fahren dürfen. Damit reagiert die Stiftung auf die zunehmende Zahl schwerer Raserunfälle durch unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer mit hochmotorisierten Fahrzeugen. «Das bewusste Ausschalten von Sicherheitssystemen zeigt, dass Appelle an die Vernunft nicht genügen», betont Willi Wismer, Präsident des Stiftungsrats. «Gesetze schützen Leben!»

Edukative Begleitmassnahmen im Sinne eines wirksamen Gesamtpakets unterstützt RoadCross Schweiz ausdrücklich. Doch angesichts jüngster tragischer Ereignisse – etwa des Unfalls von Opfikon-Glattbrugg, bei dem zwei Unbeteiligte ihr Leben verloren – ist für die Opferorganisation klar: Die gefährliche Kombination aus Unerfahrenheit, jugendlicher Risikofreude und hochmotorisierten Fahrzeugen muss mit einer gesetzlichen Leistungsbeschränkung für Junglenkende gebannt werden. Eine solche Regel schützt dabei nicht nur andere Verkehrsteilnehmende, sondern auch die jungen Fahrerinnen und Fahrer selbst – vor schweren Unfällen und den oft langwierigen Konsequenzen.

Konsens in der Polit-Sendung FORUM
Über eine mögliche Leistungsbeschränkung wurde am 25. September auch in der SRF-Polit-Sendung FORUM diskutiert. Alle Beteiligten erkannten Handlungsbedarf. Benedikt Schmid, Präsident der Jungen Mitte, sprach sich für Anpassungen in der Fahrausbildung aus. Das Problem sei nie das Fahrzeug, sondern immer der Lenker. Ausbildung und Prüfung müssten anspruchsvoller gestaltet werden, um Verantwortungsbewusstsein zu fördern und sicherzustellen, dass die Neulenker in allen Situationen fahrfähig sind. Daniel Sacher von der BFU betonte, man sei nicht grundsätzlich gegen eine PS-Beschränkung, sehe sie aber nicht als allein wirksame Massnahme. Sie müsste mit weiteren Schritten wie einer verbesserten Ausbildung, häufigeren Verkehrskontrollen und strengeren Sanktionen kombiniert werden.

Gesamtkonzept für die Verkehrssicherheit
RoadCross Schweiz unterstützt die Forderung nach ergänzenden Massnahmen im Sinne eines Gesamtkonzepts, sieht aber in einer gesetzlichen Beschränkung den entscheidenden Hebel. «Wer bewusst Assistenzsysteme ausschaltet, weiss genau, was er tut», so Willi Wismer. «Dieses Verhalten lässt sich nicht einfach mit einer Zusatzlektion verhindern – es braucht klare Regeln.» Er betont: «Es geht nicht darum, jemanden in seiner Freiheit einzuschränken. Aber Freiheit endet für uns dort, wo das Leben anderer gefährdet wird.» Rückmeldungen und öffentliche Reaktionen zeigen, dass auch in der Bevölkerung breite Unterstützung für eine solche Beschränkung besteht.

Forderung an die Politik
Dass gesetzliche Massnahmen wirken, zeigt die Einführung der Alkohol-Nulltoleranz für Neulenkende im Jahr 2014: Seither hat sich die Zahl der Alkoholunfälle in dieser Altersklasse halbiert. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bestehen bereits altersbezogene Vorschriften – so müssen Fahrzeuglenkende ab 75 Jahren ihre medizinische Fahreignung regelmässig überprüfen lassen. RoadCross Schweiz fordert deshalb Bundesrat und Parlament auf, diesen Weg fortzusetzen und eine Leistungsbeschränkung als Schutzgesetz einzuführen – flankiert von Verbesserungen in Ausbildung und Prüfung.

Politische Arbeit der Stiftung zahlt sich aus
Die langjährigen Bemühungen von RoadCross Schweiz, den Anliegen von Unfallopfern in der Politik Gehör zu verschaffen, zeigen Wirkung. In der Herbstsession wurden mehrere politische Vorstösse eingereicht, die darauf abzielen, die Zahl der Verkehrsunfälle und Opfer weiter zu senken. Stiftungsratspräsident Willi Wismer steht dazu in regelmässigem Austausch mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern und bringt immer wieder neue Themen in die Diskussion ein. «Ich bin inzwischen hoffnungsvoll, dass die Politik die Verantwortung in der Verkehrssicherheit auf Schweizer Strassen übernimmt. Die konstruktiven Gespräche stimmen mich sehr zuversichtlich», beschreibt Wismer seinen Einsatz.

Für Ihre Fragen und weitere Informationen
Willi Wismer:
Präsident Stiftungsrat RoadCross Schweiz: Tel 079 403 80 06 / willi.wismer@roadcross.ch
Stéphanie Anne Kebeiks:
Geschäftsführerin RoadCross Schweiz: Tel 078 814 21 05 / stephanie.kebeiks@roadcross.ch
Kontakt Geschäftsstelle:
Zentrale Tel 044 737 48 29 / info@roadcross.ch / www.roadcross.ch