Leistungsbeschränkung für Junglenkende

Weniger Leistung – mehr Sicherheit

Immer wieder verursachen junge Fahrerinnen und Fahrer schwere Verkehrsunfälle mit PS-starken Autos – am häufigsten sind es Männer zwischen 20 und 24 Jahren. Sie verlieren wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle, liefern sich illegale Rennen und schalten Sicherheitssysteme aus, welche den Unfall verhindert hätten. Die Folgen sind verheerend: Unbeteiligte werden schwer verletzt oder verlieren ihr Leben. Um diese Tragödien, ausgelöst durch Rücksichtslosigkeit und Selbstüberschätzung zu verhindern, fordert RoadCross Schweiz die Einführung einer gesetzlichen Leistungsbeschränkung für Junglenkende.

Für RoadCross Schweiz ist klar: Die gefährliche Kombination aus Unerfahrenheit, jugendlicher Risikofreude und hochmotorisierten Fahrzeugen erfordert eine gesetzliche Regelung für Junglenkende. Eine solche Beschränkung schützt nicht nur andere Verkehrsteilnehmende, sondern auch die jungen Fahrerinnen und Fahrer selbst – vor schweren Unfällen und langwierigen juristischen Folgen.

RoadCross Schweiz fordert Bundesrat und Parlament auf, Verantwortung zu übernehmen und eine Leistungsgewichts-Beschränkung für Junglenkende einzuführen. Der Stiftungsrat der Opferorganisation bekräftigte diese Forderung im Oktober 2025 einstimmig: Junge Lenkerinnen und Lenker sollen in der Schweiz keine Hochleistungsfahrzeuge mehr steuern dürfen (Medeinmitteilung).

Edukative Begleitmassnahmen im Sinne eines wirksamen Gesamtpakets unterstützt RoadCross Schweiz ausdrücklich, sieht aber in einer gesetzlichen Beschränkung den entscheidenden Hebel. Willi Wismer, Präsident des Stiftungsrats, betont: «Das bewusste Ausschalten von Sicherheitssystemen zeigt, dass die Unfälle bewusst in Kauf genommen werden und Appelle an die Vernunft nicht genügen – Gesetze schützen Leben!»

„Freiheit ist wichtig – aber für uns endet diese dort, wo das Leben anderer gefährdet wird.“

– Stiftung RoadCross Schweiz –

SRF: Bericht über den Raserunfall in Opfikon-Glattbrugg

Wissenschaftliche Erkenntnisse

Die Statistik zeigt, dass junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren prozentual am stärksten von schweren Verkehrsunfällen betroffen sind. Die Wissenschaft erklärt dieses erhöhte Risiko damit, dass zentrale Bereiche des Gehirns – insbesondere der für Impulskontrolle und Risikobewertung zuständige präfrontale Cortex – erst mit etwa 25 Jahren vollständig ausgereift sind. Dadurch werden in jüngeren Jahren eigene Fähigkeiten häufiger überschätzt und Gefahren unterschätzt. In Kombination mit fehlender Fahrerfahrung und der hohen Beschleunigung leistungsstarker Fahrzeuge führt das regelmässig zu schweren Unfällen.

Grafik: Jugendliche und junge Erwachsenen sind im Strassenverkehr besonders gefährdet (Quelle: BFU)

Statistisch ist der Raser 20-24 Jahre alt und männlich

Die altersbedingte höhere Risikobereitschaft führt dazu, dass von Junglenkenden besonders häufig Raserdelikte begangen werden. Dies belegen die Verurteilungen nach SVG Art. 90 Abs. 3: Am meisten Delikte werden von jungen Männern zwischen 20 und 24 Jahren verübt, während sie mit zunehmendem Alter deutlich zurückgehen. Eine Leistungsbeschränkung für Junglenkende könnte daher auch die Zahl dieser Delikte wirksam reduzieren. Dass eine Reduktion nicht von alleine geschieht, beweist der Anstieg der Raserdelikte schweizweit von 297 Fällen im Jahr 2014 auf 522 Fälle im Jahr 2024.

Die Statistik zeigt also: Jugendliche und junge Erwachsene sind im Strassenverkehr doppelt gefährdet – als Risikoträger und als Betroffene. Daher müssen sie speziell geschützt werden – durch klare Regeln, die Leben retten.

Grafik: Die meisten Verurteilungen nach SVG Art. 90 Absatz 3 betreffen die 20-24-Jährigen (Quelle: BFS)

Wieso Leistungsgewicht und nicht PS-Limite?

Mit einer Beschränkung nach Leistungsgewicht lassen sich – im Unterschied zu einer reinen PS-Limite – gezielt Hochleistungsboliden ausschliessen, ohne den Alltag oder die berufliche Mobilität junger Lenkerinnen und Lenker einzuschränken. Nutzfahrzeuge mit höherer Motorleistung sowie Familienkombis bleiben weiterhin erlaubt.

Das Leistungsgewicht beschreibt das Verhältnis von Leistung (kW) zu Fahrzeuggewicht (kg) und zeigt, wie viel Gewicht ein Kilowatt bewegen muss. Je tiefer das Leistungsgewicht, desto stärker die Beschleunigung – und desto schwieriger die Kontrolle für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer.

Grafik: Mit der Leistungsgewichtsbeschränkung können gezielt die übermotorisierten Fahrzeuge ausgeschlossen werden.

Aktuelle Diskussion

Obwohl Einigkeit darüber besteht, dass Unerfahrenheit und höhere Risikobereitschaft sowie überhöhte Geschwindigkeit zentrale Unfallursachen sind, bezweifeln Gegner einer gesetzlichen Regelung deren Wirksamkeit. Das erstaunt, erfordert doch gerade die hohe Beschleunigung leistungsstarker Fahrzeuge erhebliche Fahrerfahrung. Zudem zeigt das bewusste Ausschalten von Sicherheitssystemen, dass ein höheres Risiko eines Unfalls in Kauf genommen wird. Und dies oftmals um seinen eigenen Spass auszuleben.

Auch über die Wirksamkeit von Gesetzen wird diskutiert. Dabei hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gesetzliche Massnahmen wirken. So hat sich seit der Einführung der Alkohol-Nulltoleranz für Neulenkende im Jahr 2014 die Zahl der Alkoholunfälle in dieser Altersklasse halbiert. Den gleichen Effekt erwartet die Stiftung von einer Leistungsgewichts-Beschränkung. Es ist zu erwarten, dass die Raserdelikte markant zurückgehen werden.

Auf die Motion von Gabriela Suter antwortete der Bundesrat 2022, mit einer Limite von 145 PS liessen sich lediglich 4 % der von Personenwagen verursachten Unfälle verhindern. Was gering klingt, ist in der Realität alles andere als bedeutungslos: Diese 4 % entsprechen fast 60 Verkehrsunfällen pro Jahr mit Schwerverletzten oder Toten. Und dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einem Unfall oft mehrere Personen betroffen sind – und auch Familie und Freunde im Umfeld. Für RoadCross als Opferorganisation sind diese Zahlen mehr als ausreichend, um wirksame Massnahmen zu rechtfertigen.

TagesAnzeiger: Unbeteiligte Dritte werden immer wieder Opfer von Raserdelikten

Fazit

Die Gründe für die Notwendigkeit einer Beschränkung sind:

  • Wiederholt schwere Verkehrsunfälle und Raserdelikte mit hochmotorisierten Fahrzeugen durch Junglenkende
  • Kombination aus Unerfahrenheit, erhöhter Risikobereitschaft und PS-starken Fahrzeugen ist hochriskant
  • Das Ausschalten von Sicherheitssystemen zeigt, dass die Unfälle bewusst in Kauf genommen werden
  • Unbeteiligte Opfer tragen die Konsequenzen: schwere Verletzungen, bleibende Schäden, Todesfälle

Die Daten, die Wissenschaft und die Erfahrungen aus der Beratungspraxis von RoadCross zeigen eindeutig: Junge Menschen sind im Strassenverkehr besonders gefährdet – und gefährden zugleich andere. Die steigende Zahl von Raserdelikten beweist, dass Appelle, Aufklärung und freiwillige Massnahmen nicht ausreichen. Wo Rücksichtslosigkeit und Selbstüberschätzung Menschenleben kosten, braucht es klare gesetzliche Leitplanken.

Eine Leistungsgewichts-Beschränkung schützt gezielt dort, wo die Risiken am höchsten sind: bei Hochleistungsfahrzeugen, deren extreme Beschleunigung für unerfahrene Lenkerinnen und Lenker kaum zu kontrollieren ist. Sie greift wirksam, ohne junge Menschen in Alltag und Beruf einzuschränken.

Für RoadCross als Opferorganisation ist klar: Jedes Leben, das durch eine solche Regelung geschützt werden kann, rechtfertigt die Massnahme. Die Politik ist jetzt in der Verantwortung, den Schutz der Bevölkerung über das PS-Bedürfnis Einzelner zu stellen – und endlich zu handeln, bevor weitere Menschen zu Schaden kommen.

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