Verkehrsunfall – was nun?

Du bist in einen Verkehrsunfall involviert worden. Woran musst du jetzt denken? Welche Ansprüche kannst du geltend machen? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Welche Schäden kann ich bei meinen Versicherungen geltend machen, wenn ich am Unfall keine Schuld trage?

Heilungskosten

Die Heilungskosten werden primär durch die eigene Unfallversicherung des Arbeitgebers, beziehungsweise bei Nichtberufstätigen und Selbständigerwerbenden durch die Krankasse oder die private Unfallversicherung übernommen.

Durch die Haftpflicht des Unfallverursachers sind jegliche Sachschäden, die durch den Unfall resultieren, gedeckt. Dazu zählen Schäden an Fahrzeug, elektronischen Geräten, Kleidung, etc.

Personenschäden

    > Ungedeckter Lohn- und Verdienstausfall (bspw. nicht SUVA-gedeckter Anteil).

    > Entschädigung für Leistungen im Haushalt, die wegen des Unfalls nicht erbracht werden können. Auch Qualitätseinbussen in der Haushaltsführung, Haushaltshilfen, etc.

    > Spezielle Therapien, die nicht durch die eigene Unfallversicherung übernommen werden.

    > Reisespesen für Arztbesuche und Therapien.

Muss ich nach einem Unfall die Polizei informieren? Und soll ich einen Arzt aufsuchen?

Bei Personenschaden

Bei einem Unfall mit Personenschaden musst du die Polizei informieren. Diese erstellt einen Bericht, der den Unfallhergang rekonstruiert. Falls Verletzungen erst später festgestellt werden und vorderhand die Polizei nicht informiert worden ist, solltest du dies unbedingt nachholen. Du kannst innert nützlicher Frist nach einem Unfall auf die Erstellung eines polizeilichen Unfallberichts bestehen.

Bei Blechschaden

Selbst wenn auf den ersten Blick nichts ersichtlich ist, kann es sein, dass du dich verletzt hast (bspw. Schleudertrauma). Bei Unwohlsein empfiehlt sich also auch bei einem Blechschaden ein Arztbesuch.

Was muss ich bei einem Unfall im Ausland beachten?

Bei einem Unfall im Ausland füllst du das Europäische Unfallprotokoll aus. Das Unfallprotokoll umfasst sämtliche wichtigen Punkte und lässt keine Schuldanerkennung zu. Tausche für weitere Abklärungen deine Kontaktdaten mit der Gegenpartei aus. Bei Personenschäden ist auch im Ausland die Polizei zu verständigen. Melde dich bei Unklarheiten bei uns.

Soll ich Strafantrag stellen, wenn ich bei einem Unfall verletzt worden bin?

Bei einem Unfall mit einfacher Körperverletzung wird die Straftat von der Staatsanwaltschaft verfolgt, sofern die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Wichtig: Du hast ab dem Unfalldatum drei Monate Zeit, um einen Antrag zu stellen. Allerdings empfiehlt sich ein Strafantrag nicht in jedem Fall. Melde dich bei uns, damit wir das beste Vorgehen in deinem Fall besprechen können.

Bei schwerer Körperverletzung oder Todesfolge handelt es sich um ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt wird.

Seit meinem Unfall habe ich Schlafstörungen und fühle mich unruhig oder ängstlich. Ist das normal?

Ein Verkehrsunfall ist ein plötzlicher Einschnitt in den gewohnten Alltag, der oftmals einen Schockzustand verursacht. Symptome, die auf eine innere Unruhe schliessen lassen, können in vielen Fällen auftreten, sind also nicht ungewöhnlich. Solche Symptome sollten aber in jedem Fall ernst genommen werden. Melde dich bei uns, damit wir über dein Befinden sprechen können. Über den Unfall und seine Folgen zu sprechen hilft, das Erlebte besser zu verarbeiten.

Selbst verunfallt?

Melde dich über die HelpLine von RoadCross Schweiz. Die Beratung ist kostenlos.

+41 (0)44 310 13 13
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