Verkehrsunfall – was tun?

Gerne beraten wir Sie kostenlos – melden Sie sich bei uns!

Sie hatten einen Verkehrsunfall und brauchen Unterstützung? Auf unserer Webseite finden Sie wichtige Informationen und Tipps, sowie nützliche Hilfsblätter zum Download. Wir beraten Sie auch gerne persönlich und helfen Ihnen im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Arbeitgebern oder Garagisten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Schritte wichtig sind, damit Ihre Anliegen berücksichtigt werden und Leistungen langfristig gesichert sind. Unsere Beratung ist kostenlos.

Wie wir helfen

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihren Unfall und besprechen das optimal Vorgehen.

Nach Bedarf können wir Hilfestellungen organisieren, um Sie in schwierigen Momenten zu entlasten.

Nach Ihren Bedürfnissen planen wir die nächsten Schritte und berücksichtigen allfällige Fristen.

Wir beraten Sie im gesamten Prozess. Dabei stehen Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse im Zentrum.

Aus unserem Netzwerk vermitteln wir Ihnen nach Bedarf einen spezialisierten Anwalt oder eine medizinische oder therapeutische Fachperson.

Wir arbeiten komplett unabhängig und unterstehen der Schweigepflicht und strengen Regeln des Datenschutzes. Unsere Beratung ist kostenlos.

Um was für eine Art Unfall handelt es sich?

Unfall mit Sachschaden

Blechschäden sind ärgerlich und schnell geht bei der Unfallabwicklung etwas vergessen. Lassen Sie uns Ihnen helfen. Wir versorgen Sie mit allen nötigen Informationen und Tipps für das richtige Vorgehen. Wir helfen Ihnen beim Kontakt mit Polizei, Versicherungen und anderen involvierten Parteien. So stellen wir sicher, dass Sie mit Ihrem Unfall so rasch als möglich abschliessen können. Und aus einem kleinen Schaden kein grosser wird.

Was müssen Sie beachten?

Bei blossem Blechschaden ist die Meldung an die Polizei nicht obligatorisch. Es ist zu empfehlen, das Europäische Unfallprotokoll oder ein eigenes Protokoll mit dem genauen Unfallhergang auszufüllen und dieses von allen Unfallbeteiligten unterschreiben zu lassen. Auch wenn auf den ersten Blick keine Verletzung ersichtlich ist, ist ein Arztbesuch nach einem Verkehrsunfall immer zu empfehlen. Sollte der Arzt eine Verletzung feststellen, sollte die Polizei möglichst zeitnah darüber informiert werden.

Unfall mit Verletzungen

Wird bei einem Unfall jemand verletzt, stehen viele Fragen im Raum: Müssen Sie jetzt einen Arzt aufsuchen? Sollten Sie einen Strafantrag stellen? Und welche Leistungen stehen Ihnen zu? Unser Beratungsteam setzt sich detailliert mit Ihrem Fall auseinander und berät Sie kostenlos und unverbindlich zu allen nötigen Schritten. Unser Ziel ist, dass Ihnen langfristig keine Nachteile erwachsen – weder finanzieller noch anderer Art.

Was müssen Sie beachten?

Sobald Menschen durch einen Verkehrsunfall verletzt wurden, muss aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht die Polizei informiert werden (Art. 51 Abs. 2 SVG). Dazu wird ein Polizeibericht erstellt. Die Polizei befragt die involvierten Personen sowie Zeugen des Unfalls. Der Polizeibericht klärt nicht die Schuldfrage, sondern rekonstruiert den Unfallhergang. Sind Verletzungen nicht sofort ersichtlich sollte die Polizei nachträglich über den Unfall und die Verletzung informiert werden. Eine Strafanzeige kann auf jedem Polizeiposten eingereicht werden.

Unfall mit Todesfolge

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall einen geliebten Menschen verloren haben. Unsere Beratung unterstützt Sie bei der Unfallabwicklung und findet mit Ihnen einen Weg aus dem Dickicht von Korrespondenzen und Telefonaten. Möchten Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen? Wir stellen nach Möglichkeit Kontakt her und arrangieren Treffen. Und auch für ein Gespräch unter vier Augen sind wir gerne für Sie da.

Was müssen Sie beachten?

Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall liegt ein Sachschaden dann vor, wenn Ihr Fahrzeug, Ihre Kleidung oder andere Gegenstände beschädigt oder zerstört worden sind. Klassiker unter den Sachschäden ist der Blechschaden, beispielsweise Beulen durch Parkunfälle. Sachschäden reichen beim Fahrzeug von Kratzern oder einer Acht im Vorderrad bis hin zum Totalschaden. Dazu gehören auch alle anderen Objekte wie Leitplanken oder Hausmauern, die von einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen worden sind.

Grundsätzlich unterscheidet man bei Verkehrsunfällen mit Verletzungen zwischen leichten und schweren Verletzungen. Doch nicht immer sind Verletzungen auf den ersten Blick ersichtlich. Verletzungen können sich auch erst nach Tagen oder Wochen bemerkbar machen. Deshalb ist es wichtig, achtsam zu sein und bei Beschwerden sofort zu reagieren und eine medizinische Fachperson zu kontaktieren.

Die Treffen von Angehörigen finden nur nach Bedarf und nach Möglichkeit statt. In den Gruppen setzen Sie sich unter der Leitung einer Moderatorin mit dem Erlebten auseinander und besprechen Erfahrungen im Umgang mit Trauer.

Checkliste «Nach einem Verkehrsunfall»

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