Don’t Drink And Drive

Alkoholverbot für Neulenkende seit 1.1.2014

Seit Anfang 2014 gilt für Neulenkende während der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot. Der Schritt tat Not: Junge Menschen waren bis zu diesem Zeitpunkt massiv häufiger in Alkoholunfälle verwickelt als der Durchschnitt der Bevölkerung. Besonders oft kommt es in Wochenendnächten nach dem Ausgang zu schweren Unfällen. Alkohol wirkt enthemmend und erhöht die Risikobereitschaft. Eine gefährliche Kombination.

Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen: Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung verschuldeten 18- bis 24-jährige Lenker im Jahr 2013 fast doppelt so viele Alkoholunfälle wie 25- bis 44-jährige und knapp viermal so viele wie 45-bis 64-jährige.

Die Statistik zeigt auch: Je kürzer die Besitzdauer des Führerausweises, desto höher ist in Wochenendnächten die Unfallquote. Genau deshalb ist das Alkoholverbot für Neulenkende so wichtig.

Am 14. Oktober 2013 hat RoadCross Schweiz eine Kampagne zur Aufklärung über die neue Gesetzesregelung lanciert. Im Rahmen dieser Kampagne haben Neulenkende, die sich trotz Alkohol im Blut als fahrtauglich bezeichneten, auf einer Teststrecke einen Fahrtest absolviert. Dabei sind sie mit einer überraschenden Situation konfrontiert worden, in der sie abrupt hätten bremsen sollen. Das ernüchternde Fazit: Die Probanden scheiterten reihenweise. RoadCross Schweiz hat die Versuche filmisch festgehalten und mit dem Material einen Präventionsfilm produziert.

Mit dem Präventionsfilm hat RoadCross Schweiz den Neulenkenden im ganzen Land aufzeigen können, warum für sie seit dem 1. Januar 2014 ein Alkoholverbot gilt. Finanziert wurde die Kampagne vom Fonds für Verkehrssicherheit FVS.