«Die Abschwächung der ViaSicura-Massnahmen gefährdet die Verkehrssicherheit»

«Schwere Unfälle mit Todesfolge werden zunehmen»

RoadCross Schweiz lehnt die aktuellen Bestrebungen ab, die Rasermassnahmen im Gesetzespaket «ViaSicura» abzuschwächen und Vergehen künftig nur noch milde zu bestrafen. Heute muss mit Gefängnis und langem Führerausweisentzug rechnen, wer massiv zu schnell fährt. Das ist richtig und wichtig. Denn niemand fährt beispielsweise innerorts versehentlich 50km/h zu schnell. Die Lockerung des Raserartikels würde zu einer Zunahme an Unfällen mit Schwerverletzten und Toten führen. Die Anpassungen unterlaufen deshalb die ursprünglichen Ziele von «ViaSicura» und sind ein falsches Signal an Täter und Opfer von Raserdelikten.

«Raserei ist immer ein bewusster Entscheid. Niemand fährt innerorts einfach so 100km/h und wird aus Versehen zum Raser!», erklärt Willi Wismer, Präsident von RoadCross Schweiz. Nach Meinung der Stiftung für Verkehrssicherheit sind die Geschwindigkeitsübertretungen in «ViaSicura» so definiert, dass diese mit Vorsatz geschehen und daher zu Recht hart bestraft werden. Dass die Mindeststrafen von einem Jahr Gefängnis und 24 Monate Fahrausweisentzug nun abgeschwächt werden und den Rasern mit Milde begegnet werden soll, ist nicht im Sinne von RoadCross Schweiz. «Raser sind eine extrem kleine Gruppe von High-Risk-Fahrern mit Fahrzeugen, die nicht selten 600 PS und mehr haben, welche durch ihr rücksichtsloses Verhalten auf der Strasse den Tod und schwere Verletzungen von anderen Verkehrsteilnehmenden in Kauf nehmen», betont Willi Wismer. «Daher ist für uns nicht nachvollziehbar, dass man diese kleine Gruppe nun mit Samthandschuhen anfassen will.»

Die geplante Reduktion der Mindeststrafen und die damit einhergehende Abschwächung der Rasermassnahmen ziehen «ViaSicura» den Zahn und gefährden das Ziel der grösstmöglichen Verkehrssicherheit. Dabei hat eine Evaluation des Bundesrates die Wirksamkeit des Gesetzespakets geprüft und kam zum Schluss: «ViaSicura» rettet Leben! Dass die Verkehrskommission des Nationalrates den Anpassungen nun trotzdem zugestimmt hat, findet RoadCross Schweiz falsch. Die Anpassungen kommen auch in einem fragwürdigen Moment, denn nach einer aussergewöhnlichen Häufung an Raserdelikten während des Lockdowns mit den leeren Strassen, wurde Ende 2021 wiederum eine bedenkliche Häufung an Vorfällen registriert. Allein in Zürich kam es innerhalb von 20 Tagen zu fünf Raserunfällen. Bei dieser aktuellen Häufung die Mindeststrafen zu senken, ist ein komplett falsches Zeichen.

Um die immer wieder erwähnten Härtefälle zu vermeiden, können bei nur fahrlässiger und nicht vorsätzlicher Übertretung der Rasergesetze, die Mindeststrafen auch unterschritten werden. Denn der Raserverstoss ist ein reines Vorsatzdelikt, was Bundesgerichtsentscheide schon mehrfach bestätigt haben. Fehlt der Vorsatz im Tathergang, dann kommen die Rasermassnahmen nicht automatisch zur Anwendung. Unverschuldete Raserei ist laut RoadCross Schweiz aber höchst selten, dazu seien die Überschreitungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ganz einfach zu massiv.

Laut RoadCross Schweiz geht mit den Abschwächungen auch die präventive Wirkung verloren und die Raservorfälle werden zunehmen. Vor gut zehn Jahren hat RoadCross Schweiz mit der Initiative «Schutz vor Raser» massgeblich an der Definition der Raserdelikte in «ViaSicura» mitgewirkt.

Für Ihre Fragen und weitere Informationen:
Willi Wismer, Präsident Stiftungsrat RoadCross Schweiz: Tel 079 403 80 06 / willi.wismer@roadcross.ch
Mike Egle, Kommunikation RoadCross Schweiz: Tel 076 403 10 91 / mike.egle@roadcross.ch