Abschwächung des Rasergesetzes wird zu mehr Toten und Schwerverletzten im Strassenverkehr führen

Letzte Rettungsgasse Ständerat

Weshalb die positive Entwicklung der Verkehrssicherheit aufs Spiel gesetzt wird, ist für RoadCross Schweiz nicht nachvollziehbar. Raserei ist immer ein bewusster Entscheid. Niemand fährt innerorts einfach so 100km/h und wird ausversehen zum Raser! Mit der Abschwächung der Mindeststrafen bei Raserdelikten wird Via sicura der Zahn gezogen und Raser werden geschützt. In diesem Sinne hat der Nationalrat in der Frühlingssession entschieden und den Anpassungen zugestimmt. RoadCross Schweiz hofft auf das Verantwortungsbewusstsein des Ständerats – und einen korrigierenden Beschluss. Andernfalls erwägt RoadCross Schweiz das Referendum zu ergreifen.

Nicht jeder, der mal zu schnell fährt, ist ein Raser! Denn um als Raser verurteilt zu werden, muss die Geschwindigkeitsübertretung sehr massiv sein und vorsätzlich verübt werden (BGE 142 IV 137 E. 3.3). So muss innerorts mindestens 100km/h, ausserorts 140km/h und auf der Autobahn 200km/h gefahren werden. Wenn man sich diese Tatsache vor Augen hält wird schnell klar: in den Raserbereich gerät niemand ausversehen.
Führt doch eine Fahrlässigkeit zu einer derart massiven Übertretung der Höchstgeschwindigkeit, dann fehlt der im Rasergesetz als zwingend genannte Vorsatz. In der Rechtsprechung ist fahrlässige Raserei dementsprechend auch kein Raserdelikt. Dies bedeutet, dass ohne eine vorsätzliche Tatbegehung, der Rasertatbestand und somit auch die Mindeststrafen gar keine Anwendung finden.

Keine Milde für eine sehr kleine Gruppe, welche sich extrem rücksichtslos verhält
Die Behauptung, dass Via sicura abgeschwächt werden müsse, weil Unschuldige nach einem irrtümlichen Fehlverhalten verurteilt werden, kann Jürg Boll, als ehemaliger Staatsanwalt von Zürich und Leiter der Verkehrsgruppe, nicht nachvollziehen. Er hat sich praktisch sein ganzes Berufsleben lang mit schweren Verkehrsdelikten befasst und sagt: «Greifende Massnahmen nun in eine Geldstrafe umzuwandeln ist ein fatales Zeichen. Dies wäre Milde für eine sehr kleine Gruppe von Personen, welche sich im Strassenverkehr extrem rücksichtslos verhält und vorsätzlich Menschenleben gefährdet.» Auffällig ist, dass im Jahr 2020 von 422 Personen, welche nach dem Raserartikel (Art. 90 Abs 3) sanktioniert wurden, nur elf Frauen dabei waren. Ist es nicht interessant, dass sich fast ausschliesslich Männer in der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu irren scheinen, Frauen aber nicht?

Via sicura mit positiver Bilanz
Die Bilanz von Via sicura ist positiv. Dies hat auch eine Evaluation des Bundesrates bestätigt. So konnten Dutzende Todes- und Schwerstunfälle im Strassenverkehr verhindert werden. Dass die präventive Wirkung durch die Anpassungen nun verloren gehen wird, ist für viele Experten der Verkehrssicherheit klar. Willi Wismer, Stiftungsratspräsident von RoadCross Schweiz, erklärt: «Die Abschwächung der Mindeststrafen macht Via sicura wirkungslos und die Raserdelikte werden zunehmen. Während eine Gefängnisstrafe beim ersten Vergehen bedingt ausgesprochen wird, lässt sich gerade durch Führerausweisentzüge die Verkehrssicherheit erhöhen. Deshalb sollte speziell die Mindestdauer des Führerausweisentzuges von 24 Monaten auf keinen Fall reduziert werden.»

RoadCross Schweiz erwägt das Referendum zu ergreifen
Die Stiftung RoadCross Schweiz hat sich vor zehn Jahren mit der Initiative «Schutz vor Rasern» für die Opfer von Raserunfällen stark gemacht. Sie stört sich auch daran, dass nun Anpassungen vorgenommen werden, bevor überhaupt alle definierten Massnahmen von Via sicura eingeführt wurden. Willi Wismer meint dazu: «Dies ist von uns aus gesehen sehr fragwürdig. Im Nachhinein scheint es ein Fehler gewesen zu sein, die eigene Initiative zurückgezogen zu haben. Ein Referendum werden wir uns im Fall einer Abschwächung durch den Ständerat auf jeden Fall sehr gut überlegen.»

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Willi Wismer: Präsident Stiftungsrat RoadCross Schweiz: Tel 079 403 80 06 / willi.wismer@roadcross.ch
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