Parlament politisiert am Volk vorbei – Raserei soll weiterhin hart bestraft werden

Parlament drängt RoadCross Schweiz zum Referendum

Vor zehn Jahren hat RoadCross Schweiz mit der von der breiten Bevölkerung unterstützen Initiative «Schutz vor Rasern» dafür gekämpft, dass massive Geschwindigkeitsübertretungen hart bestraft werden. Nach einer Häufung an dramatischen Raserunfällen mit Todesfolge war man sich einig, dass niemand irrtümlicherweise innerorts mit 100h/km oder ausserorts mit 140h/km unterwegs ist. Unter anderem sicherlich auch Dank der Gesetzesänderungen im Rahmen von «Via sicura» konnte die Zahl schwerer Verkehrsunfälle stark reduziert werden. Diese Errungenschaft verteidigt RoadCross Schweiz mit Nachdruck. Die Stiftung für Verkehrssicherheit bittet das Parlament am 30. September in der Schlussabstimmung den Entscheid zur Abschwächung des Raserartikels zu korrigieren. «Ansonsten wird die Stiftung zugunsten der Verkehrssicherheit das Referendum ergreifen. Das sind wir auch den Betroffenen schuldig», betont Stiftungsratspräsident Willi Wismer.

Am 2. November 2012 hat RoadCross Schweiz seine Volksinitiative «Schutz vor Rasern» zurückgezogen, da im Gegenvorschlag des Parlaments der geforderte Raser-Artikel in das Gesetzespaket «Via sicura» übernommen wurde. Der Erfolg dieser Gesetzesänderungen ist unbestritten: In den letzten Jahren ist die Zahl von Schwerverletzten und Toten in Folge von Raserunfällen auf Schweizer Strassen stark zurückgegangen und hier hat der Raserartikel sicherlich seinen Teil beigesteuert. Konkret werden gemäss Bundesrat jährlich mehr als 17 Unfälle mit schweren Verletzungen oder Todesfolge durch die Rasergesetze verhindert. Für RoadCross Schweiz ist das ein Beleg wie wichtig der Raser-Artikel ist und Grund genug, an der aktuellen Gesetzgebung festzuhalten.

Trotz der belegten Wirkung will das Parlament diese Gesetze nach weniger als zehn Jahren wieder abschwächen. Für RoadCross Schweiz ist dies ein Vertrauensbruch durch den Gesetzgeber und eine schallende Ohrfeige für alle Betroffenen. Die Stiftung für Verkehrssicherheit ist überzeugt, dass auch das Volk keine Abschwächung dieses Gesetzesartikels möchte. Dies hat auch eine repräsentative Umfrage von Road Cross Schweiz ergeben. In einer weiteren Umfrage sind die «Ringier-Medien» zu demselben Schluss gekommen.

Das Auto wird zur Waffe

Rasen ist eine hochriskante Fahrweise und kriminell. Entsprechend ging es bei «Via sicura» nie darum, unbescholtene Verkehrsteilnehmende zu jagen, welche mal aus Versehen zu schnell fahren. Denn wer aus nachvollziehbaren Gründen eine Tempobeschränkung übersieht oder wegen eines Notfalls zu stark aufs Gas drückt, ist nicht vom Raser-Artikel betroffen. Es geht um die vorsätzliche Raserei und um Geschwindigkeiten, bei welchen nicht mehr auf ein unvorhergesehenes Ereignis auf der Strasse reagiert werden kann. In diesen Momenten wird das Auto zur tödlichen Waffe und man nimmt die schweren Verletzungen und den Tod anderer Verkehrsteilnehmenden rücksichtslos in Kauf. Daher gehört die vorsätzliche Raserei weiterhin streng sanktioniert.

RoadCross Schweiz ist den Betroffenen verpflichtet

Als Organisation, welche Betroffene eines Verkehrsunfalls kostenlos berät, kennt RoadCross Schweiz aus der täglichen Arbeit das unermessliche Leid, welches Raserunfälle verursachen. Oft müssen Betroffene dramatische Erlebnisse verarbeiten, welche ihr Leben und das ihrer Liebsten komplett aus der Bahn werfen. Oft begleitet durch jahrelange Gerichtsverhandlungen kann der Vorfall durch die Betroffenen nicht verarbeitet werden. RCS ist davon überzeugt, dass die geplante Änderung dies Verfahren noch weiter verlängern wird. Daher ist für RoadCross Schweiz der Entscheid des Parlaments eine Verhöhnung der Opfer und sieht keinen Grund, die Strafen für vorsätzliche Hochrisikofahrer zu mildern. «Wird der Entscheid in der Schlussabstimmung der Herbstsession nicht revidiert, werden wir das Referendum ergreifen. Wir haben die Volksinitiative nicht zurückgezogen, damit die Rasermassnahmen zehn Jahre später wieder abgeschwächt werden», gibt sich Willi Wismer, Stiftungsratspräsident von RoadCross Schweiz, kämpferisch.

Für Ihre Fragen und weitere Informationen
Willi Wismer: Präsident Stiftungsrat RoadCross Schweiz: Tel 079 403 80 06 / willi.wismer@roadcross.ch
Stéphanie Anne Kebeiks: Geschäftsführerin RoadCross Schweiz: Tel 078 814 21 05 / stephanie.kebeiks@roadcross.ch
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