Mindeststrafen bei Raserei: Intervention von RoadCross Schweiz zahlt sich aus

Parlament entscheidet zugunsten der Verkehrssicherheit

Das Parlament hat heute in der Schlussabstimmung bestätigt, dass rücksichtslose Raserei auch in Zukunft mit einem Jahr Gefängnis und 24 Monaten Führerausweisentzug bestraft wird. RoadCross Schweiz freut sich, dass das Parlament mit diesem Beschluss die ursprünglichen Pläne, die Mindeststrafen bei Raserei komplett aus dem Gesetz zu streichen, fallengelassen hat. Dank diesem verantwortungsvollen Entscheid im Sinne der Verkehrssicherheit kann RoadCross Schweiz auf das angedrohte Referendum verzichten. Neu sind im Gesetz allerdings Ausnahmen von der Mindeststrafe vorgesehen. Kommt es nun entgegen der Beteuerungen der Justiz vermehrt zu laschen Urteilen, wird RoadCross Schweiz mit politischen Vorstössen darauf reagieren.

Die heutige Schlussabstimmung kann als Sieg für die Verkehrssicherheit gewertet werden, denn eigentlich hatte das Parlament die nachweislich lebensrettenden Mindeststrafen bereits aus dem Gesetz gestrichen. “Unsere Anstrengungen im letzten Jahr haben sich definitiv gelohnt! Für uns als Organisation war es das Wichtigste, dass die Mindeststrafen im Gesetz drinbleiben. Dies wurde mit dem heutigen Entscheid erreicht”, freut sich Willi Wismer, Stiftungsratspräsident von RoadCross Schweiz.

Vor zehn Jahren hat sich die Stiftung RoadCross Schweiz mit der Lancierung der Initiative “Schutz vor Raser” für harte Mindeststrafen bei Raserdelikten stark gemacht. Dass die Neuformulierung des Gesetzestextes nun auch Möglichkeiten zur Unterschreitung dieser Mindeststrafen enthält, akzeptiert RoadCross Schweiz, jedoch betont Willi Wismer: “Rücksichtslose Delikte müssen weiterhin mit der Mindeststrafe geahndet werden, auch wenn jemand einen guten Leumund hat. Geht die Tendenz in die andere Richtung, werden wir reagieren.” Die Stiftung verweist dabei auch auf die Zusage der Politik, dass es bei den Anpassungen nicht um mildere Urteile, sondern um den im Schweizer Gesetz unüblichen Automatismus bei den Mindeststrafen gehe. Von der Politik und der Justiz wurde diesbezüglich mehr juristischer Spielraum gefordert.

RoadCross Schweiz hatte mit dem Referendum gedroht, sollten die Mindeststrafen komplett gestrichen werden. Dass nun bei achtenswerten Gründen und bei gutem Leumund die Mindeststrafen unterschritten werden können, ist ein Kompromiss, um nicht die gesamte Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes zu blockieren. RoadCross Schweiz wird die richterliche Praxis aber genau beobachten und bei zu weichen Urteilen für Raser mit entsprechenden Schritten reagieren.

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